Die deutsche Flagge
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz, Rot und Gold (von oben) mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben wurden im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 festgelegt.
Privatpersonen verwenden die einfache Bundesflagge. Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens und der Bundesdienstflagge verboten. Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen zeigen. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante wird geduldet, sofern sie ein Ausdruck nationaler Verbundenheit einer Bundesbürgerin oder eines Bundesbürgers mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Die Geschichte:
Die erste deutsche Flagge war das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen wie die Reichssturmfahne oder wenn der Kaiser involviert war die Reichsrennfahne hinzu.
- Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund. Dieser Adler war eigentlich lediglich das kaiserliche Symbol.
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Zwischen 1200 und 1350 existierte eine weitere Flagge; die eigentliche Flagge des deutschen Reiches. Sie zeigte ein weißes Kreuz auf rotem Grund.
- Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur Hausflagge der Habsburger.
Quelle: die feine
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