Eine kleine Anleitung
die benutzungs vorschrift im bürgerlichen gestezbuch von sachsen-anhalt für die benutzung einer öffentlichen toilette
1§ definition:der abort,im volksmund auch toilette gennant,besteht aus einem trichterförmigen porzellanstück zum auffang der exkremente und einem klappbaren,auf dem sitzrand angebrachten sitzsück
2§anwendungsbereich:diese benuztungsvorschrift gilt für die darmentleerung auf aborten in dienststellen,behörden und öffentliche gebäuden sachsen anhalts
3§sitzgebot:dir abort der nur im sitzen verwendet werden.die stehende benutzung it nur an urinalen erlaubt.deren benutzung ist in der benutzungsordnung für urinale(bou)geregelt
4§vorbereitungen:vor dem hinsetzen auf das sitzstück sind alle beinkleider bis zu den knien herunterzu ziehen
5§sitzordnung:der beunutzer stezt sich unter gleichzeitigen anheben der oberkleidungstück so tief in die hocke,bis das gesäs in der sitzauflage einrastet.das gewicht des körpers ist gleichmäßig,gleichseitig verteilt und der oberkörper leicht nach vorne geneigt.die elenbogen ruhen auf dem muskelfleisch der ober schenkel,der blick ist frei nach geradaus gerichtet.
6§darmentleerung:unter ruhigem ein und ausatmen,drängt der benutzer unter gleichmäßigen anspannen der bauchmuskulatur den auscheidungsstreifen des mastdarms bei gleichzeitigen entspannen des afterschiesmuskels in den dafür vorgesehenen durchbruch des porzellanbeckens .die äüserung von guttoralen stimmlauten;umdangssprachlich auch ächtzen oder stöhnen gennant,ist auf absolut notwendige maßnammen beschränkt
7§sichkontrolle:nach beendung der prozedur steht der benutzer auf,macht eine drehung um 180°nach links und nimmt eine sichtkontrolle der exrement vor.bei auffäligkeiten ist eine stuhlprobe sicherzustellen und diese an das nächstligend gesundheitsamt zu übergeben
8§reinigung des rektums:Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
9§reinigung des aborts:Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
10§verlassen des aborts:Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
1§ definition:der abort,im volksmund auch toilette gennant,besteht aus einem trichterförmigen porzellanstück zum auffang der exkremente und einem klappbaren,auf dem sitzrand angebrachten sitzsück
2§anwendungsbereich:diese benuztungsvorschrift gilt für die darmentleerung auf aborten in dienststellen,behörden und öffentliche gebäuden sachsen anhalts
3§sitzgebot:dir abort der nur im sitzen verwendet werden.die stehende benutzung it nur an urinalen erlaubt.deren benutzung ist in der benutzungsordnung für urinale(bou)geregelt
4§vorbereitungen:vor dem hinsetzen auf das sitzstück sind alle beinkleider bis zu den knien herunterzu ziehen
5§sitzordnung:der beunutzer stezt sich unter gleichzeitigen anheben der oberkleidungstück so tief in die hocke,bis das gesäs in der sitzauflage einrastet.das gewicht des körpers ist gleichmäßig,gleichseitig verteilt und der oberkörper leicht nach vorne geneigt.die elenbogen ruhen auf dem muskelfleisch der ober schenkel,der blick ist frei nach geradaus gerichtet.
6§darmentleerung:unter ruhigem ein und ausatmen,drängt der benutzer unter gleichmäßigen anspannen der bauchmuskulatur den auscheidungsstreifen des mastdarms bei gleichzeitigen entspannen des afterschiesmuskels in den dafür vorgesehenen durchbruch des porzellanbeckens .die äüserung von guttoralen stimmlauten;umdangssprachlich auch ächtzen oder stöhnen gennant,ist auf absolut notwendige maßnammen beschränkt
7§sichkontrolle:nach beendung der prozedur steht der benutzer auf,macht eine drehung um 180°nach links und nimmt eine sichtkontrolle der exrement vor.bei auffäligkeiten ist eine stuhlprobe sicherzustellen und diese an das nächstligend gesundheitsamt zu übergeben
8§reinigung des rektums:Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
9§reinigung des aborts:Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
10§verlassen des aborts:Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
Tiffi - 18. Mai, 20:47
Kasperkopf - 19. Mai, 13:07
*rofl*ja,der deutsche michel eben...vllt gibts ja auch noch ne norm für kaggwürste?
antworten
otto von guericke (Gast) - 19. Mai, 15:38
zitat:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
wir glauben sie sind da wohl einem aprilscherz auf den leim gegangen
mit freundlichen grüssen
der rat der stadt MAGDEBURG
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
wir glauben sie sind da wohl einem aprilscherz auf den leim gegangen
mit freundlichen grüssen
der rat der stadt MAGDEBURG
Mavs - 19. Mai, 19:59
na und trotzdem geilo!
Tiffi - 20. Mai, 11:46
und wenn :D ich finds lustig
Maximegalon - 20. Mai, 11:50
die haben doch echt nix zu tun.
Osti (Gast) - 21. Mai, 21:29
Zur Info: es gibt kein Bürgerliches Gesetzbuch des Landes...